Gemeindeordnung, Klo hinunterspülen

Verschwörung am Klo

Veröffentlicht im Südkurier Konstanz, Lokalteil Singen, am 10.12.2011

Der § 35 der GemO besgt, dass bestimmte Punkte einer Gemeinderatssitzung öffentlich sein MÜSSEN. Mehr zum § 35 GemO hier.

Suchworte: Gemeinderat, Amtsrat, Amt, Politik, Bürokratie, Gemeindeordnung

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